SACHKUNDENACHWEIS LHUNDG NRW

Müssen Hundehalter Sachkundenachweis ablegen?


Ja, jeder der einen gefährlichen Hund gemäß §3 LHundG NRW hält.

Dazu gehören die Rassen:
Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Diesen Sachkundenachweis können Sie nur beim zuständigen Veterinäramt ablegen.
 

Ja, jeder der einen Hund einer bestimmten Rasse nach §10 LHundG NRW hält.
Dazu gehören die Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanoiol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden. Seit dem 30.03.2017 gehört auch die Old English Bulldogge dazu.
 
Ja, jeder der einen großen Hund gemäß §11 LHundG NRW hält.

Hier gelten als große Hunde: Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe (gemessen vom Boden bis zur Schulter) von mindestens 40 cm haben und/oder mindestens 20 kg schwer sind. Sollten sie sich einen Welpen oder Junghund anschaffen wollen, müssen Sie hier das voraussichtliche Gewicht und die Größe angeben, welches Ihr Hund mal erreichen wird.


Wie müssen Sie sich die Sachkundeprüfung vorstellen und/oder wie läuft diese ab?
Sie können sich bei uns schriftlich oder telefonisch anmelden.
Hier können wir einen Prüfungstermin abstimmen und verbindlich festhalten. Sie werden zur Beantwortung der 30 Fragen ca. 20 min. benötigen, wobei hier kein Zeitlimit vorgegeben ist.
Nach der bestandenen Prüfung erhalten Sie sofort die behördlich anerkannte Bescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Ordnungsamt.


Wo kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?

Grundlage für die Vorbereitung ist der Fragenkatalog der Tierärztekammer Westfalen/LIppe.

Den Link dazu finden Sie hier:

https://www.tieraerztekammer-wl.de/fileadmin/user_upload/Fragenkatalog_Abnahme_Sachkunde.pdf


Damit können Sie sich in Ruhe zu Hause auf auf die Prüfung vorbereiten.


Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, kein Problem. Sie können diese ein zweites Mal wiederholen.
Wird auch diese nicht bestanden, sind wir leider gemäß § 1 Abs. 3 DVO LHundG NRW dazu verpflichtet, dies Ihrem zuständigen Ordnungsamt mitzuteilen.


Welche Gebühren fallen für den behördlich anerkannten Sachkundenachweis an?
Bei uns zahlen Sie für die Sachkundeprüfung und Bescheinigung zur Vorlage beim Ordnungsamt 40,00€. 
Es spielt hier keine Rolle, ob Sie eine Sachkundebescheinigung nach §10 oder §11 LHundG NRW benötigen.

Für den Fall, dass Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.


Hier finden Sie noch die Liste der anerkannten Sachverständigen.
 

https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/agrar/dok/sachverstaendige_lhundg_nrw.pdf

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